Verträge

Betreuende Person und Familie haben sich gefunden, alles passt, die Wellenlänge stimmt. Damit sind die wichtigsten Kriterien erfüllt, damit der Nachwuchs bestens versorgt ist. Wenn Sie alle Punkte, wie Erziehungs- und Umgangsstil mit die Kind, die Bezahlung, die Versicherungsfragen und sämtliche individuellen Nebenabsprachen geklärt und getroffen haben, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um all diese Dinge schriftlich festzuhalten.
Natürlich geht man davon aus, dass keine schlimmen Dinge geschehen, aber letztlich ist ein Betreuer auch nur ein Mensch und Menschen sind nicht unfehlbar. Kinder sind oft unberechenbar und so gab und gibt es immer wieder Situationen, in denen materieller oder gar körperlicher Schaden entsteht und die Fragen der Zuständigkeit ungeklärt sind. Das führt häufig dazu, dass es zu Auseinandersetzungen kommt, wenn kein gültiger Vertrag vorliegt.

Babysitter passen sporadisch oder auch regelmäßig auf Kinder auf. Tagesmütter überwiegend regelmäßig und längerfristig, deshalb für den Tagesmutter-Vertrag die wichtigsten Vertragspunkte:

  • Betreuungszeiten: Tageszeiten sowie die Gesamtbetreuungszeit
  • Ausnahmefälle wie Nachtzeiten, Wochenenden und Feiertage
  • Alle Grunddaten der Eltern, Tagesmutter/-vater, des betreuten Kindes
  • Bezahlung: Stunden- oder Pauschallohn, Bezahlung bei Mehrarbeit, Urlaubsgeld
  • Bezahlung nach oder vor der Betreuungsleistung?
  • Sämtliche Regelungen hinsichtlich der Urlaubs- und Ferienzeiten
  • Sonstige Vereinbarungen: Ernährung bei Allergien, Vollmachten für Arztbesuche und Abholberechtigte
  • Umgang mit Allergenen oder Verletzungen
  • sonstige ganz individuelle Vereinbarungen

Vordrucke gibt es beim Jugendamt. Siehe auch den Punkt "Pflegeerlaubnis".

 

Warum gibt es keine Musterverträge auf babysitter.de ?

Man kann Verträge privat sehr einfach halten, aber wenn eine Website Musterverträge anbietet, dann müssen diese rechtssicher sein. Rechtsverbindliche Verträge sind aber ein Geschäft und werden im Internet gegen Gebühr zum Download angeboten. Deshalb gibt es hier keine Musterverträge für Tagesmütter oder Babysitter. Unser Tipp: wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
 

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