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Versicherungsschutz 

Was ist im Schadensfall durch oder an dem Babysitter?
Glücklicherweise ist es die ganz seltene Ausnahme, doch dürfen weder Eltern noch Babysitter, Tagesmutter, .. diesen Punkt vernachlässigen.

Versicherung des Haushaltführenden

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert.
Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen u.a. Babysitter, Au Pairs, Küchenhilfen, Reinigungskräfte, Gartenhilfen sowie Kinder und Erwachsenenbetreuer. Die Versicherung besteht bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Betreuung von Kindern, Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen, ...) und auf allen damit zusammenhängenden Wegen. Die Kosten dieser Versicherung werden vom Arbeitgeber, also vom Haushaltsführenden getragen. 

Als Haushaltsführender haben Sie die Pflicht, die Beschäftigung von Personen binnen der Frist von einer Woche dem zuständigen Unfallsversicherungsträger zu melden. Beitragspflicht besteht unabhängig von den wöchentlichen Arbeitsstunden oder ob es sich um ein vorübergehendes oder dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis handelt. 

Die Beiträge zum Gemeindeunfallversicherungsverband variieren stark in den einzelnen Bundesländern. Die übergeordnete Organisation ist der

Bundesverband der Unfallkassen e.V.
Fockensteinstr. 1
D-81539 München
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf www.unfallkassen.de 


Versicherung des Babysitters
Grundsätzlich sollte auch der Babysitter versichert sein.
Die normale private Haftpflichtversicherung greift nicht, sie muss erweitert sein oder speziell für "Betreuung im Auftrag" abgeschlossen sein.
Wichtig ist, dass der Babysitter sich dies von der Versicherung speziell schriftlich bestätigen lässt, damit diese auch zahlungspflichtig ist. Kleingedrucktes ist manchmal überraschend, doch man kann sich davor bewahren. Wenn z.B. im Vertrag "Pflegekind" steht, aber "Betreuung gegen Entgelt" stattfindet, kann die Versicherung die Schadensbegleichung verweigern.
Vor diesem Hintergrund sollten sich auch jugendliche Betreuer speziell absichern. Zwar sind Schüler bei der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert, doch eben nur für die in dieser Versicherung eingeschlossenen Risiken. Da Babysitten aber normalerweise "im Auftrag" und "gegen Entgelt" durchgeführt wird, ist eine spezielle Absicherung nötig. Deshalb: unbedingt mit der Versicherung abklären und bestätigen lassen. Hierzu sind die Eltern aufgefordert, deren Kinder Betreuungsaufgaben übernehmen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dies keine Fachberatung darstellt sondern Ihnen nur als Hilfestellung dienen soll. Ihre persönliche Situation klären Sie bitte definiert mit Ihren passenden Ansprechpartnern.



 





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